Glossar · KI- & IT-Automation
BAFA-Beratungsförderung
Die BAFA-Beratungsförderung ist ein Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu den Honorarkosten externer Unternehmensberatung. Gefördert werden 50 Prozent des Beratungshonorars, maximal 1.750 Euro.
Begriff
Was gefördert wird — und was nicht
Gefördert wird das Beratungshonorar: Analyse, Konzept, Handlungsempfehlung, dokumentiert im Beratungsbericht. Nicht gefördert werden meist Umsetzung, Softwarelizenzen, Hardware und laufende Betriebskosten. Die Vorüberlegung ist förderfähig, der Bau meist nicht — dafür kommt in NRW eher MID-Digitalisierung in Betracht.
Ebenfalls außen vor bleiben Leistungen, die zu den laufenden Aufgaben eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts gehören. Gefördert wird die betriebswirtschaftliche Beratung, nicht die Erfüllung ohnehin bestehender Pflichten.
Begriff
Der Ablauf
- Antrag vor Beauftragung — zuerst der Antrag, dann der Beratungsvertrag. Wer die Reihenfolge tauscht, verliert die Förderfähigkeit.
- Beratung durch einen zugelassenen Berater — die Beraterauswahl erfolgt aus dem dafür vorgesehenen Verzeichnis.
- Durchführung und Bericht — die Beratung wird dokumentiert; der Bericht ist Teil des Nachweises.
- Verwendungsnachweis — Rechnung, Zahlungsbeleg und Bericht werden eingereicht, danach wird ausgezahlt.
Der Zuschuss fließt also am Ende, nicht am Anfang. Vorleistung und Zwischenfinanzierung liegen beim Unternehmen, was bei kleinen Beträgen selten stört, aber eingeplant sein sollte.
Begriff
Beispielrechnung
Beträgt das Beratungshonorar 3.000 Euro, deckt der Zuschuss die Hälfte, also 1.500 Euro. Beträgt es 5.000 Euro, greift der Höchstbetrag: Der Zuschuss bleibt bei 1.750 Euro, den Rest trägt das Unternehmen. Die Förderung senkt also den Einstiegsaufwand, ersetzt aber keine Finanzierung des Vorhabens.
Für kleine Vorhaben ist das trotzdem spürbar: Eine sauber aufgesetzte Bestandsaufnahme kostet den Betrieb damit etwa die Hälfte, und ihr Ergebnis ist zugleich die Vorarbeit für einen späteren MID-Antrag — zweimal genutzt, einmal bezahlt.
Begriff
Abgrenzung und Beispiel aus dem KMU-Alltag
Ein Metallbaubetrieb möchte seinen Angebotsprozess digitalisieren, weiß aber nicht, wo er ansetzen soll. Die Beratung — Bestandsaufnahme, Messung der Durchlaufzeiten, Priorisierung der Abläufe, Umsetzungsfahrplan — ist der klassische BAFA-Fall. Die anschließende Einführung der Abläufe ist es nicht; dort ist MID der passendere Weg. Beide Programme lassen sich nacheinander nutzen, solange nicht dieselben Kosten zweimal gefördert werden.
Begriff
Passendes DripBack-Modul
Fragen
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
50 Prozent des Beratungshonorars, höchstens 1.750 Euro. Der übersteigende Teil des Honorars wird vom Unternehmen getragen.
Kann die Umsetzung mitgefördert werden?
In der Regel nicht. Gefördert wird die Beratungsleistung, nicht der Bau. Für die Umsetzung ist in Nordrhein-Westfalen die MID-Förderung der NRW.BANK der naheliegendere Weg.
Was passiert, wenn der Vertrag vor dem Antrag geschlossen wurde?
Dann ist das Vorhaben nicht mehr förderfähig. Diese Reihenfolge ist der häufigste Grund für abgelehnte Anträge und lässt sich nachträglich nicht heilen.
Nächster Schritt
Passt das zu Ihrem Betrieb?
Im Erstgespräch schauen wir uns Ihre Abläufe an und sagen offen, was sich lohnt und was nicht. Kostenfrei, ohne Verpflichtung.