Glossar · KI- & IT-Automation
EU AI Act (KI-Verordnung)
Der EU AI Act — auf Deutsch KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689 — regelt das Inverkehrbringen und den Einsatz von KI-Systemen in der EU nach Risikoklassen. Die Pflichten treffen Anbieter und Betreiber, gestaffelt nach Anwendungsdatum.
Begriff
Der Ansatz: Pflichten nach Risiko
Die Verordnung sortiert Anwendungen statt Technologien. Verbotene Praktiken sind untersagt, unabhängig von der Funktionsweise. Hochrisiko-Anwendungen — etwa kritische Infrastruktur, Beschäftigung, Bildung — tragen Pflichten zu Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation und menschlicher Aufsicht. Für eine dritte Gruppe gelten Transparenzpflichten, weil das Risiko in der Täuschung liegt. Alles Übrige bleibt weitgehend frei.
Für den Mittelstand sind die meisten Anwendungen — Anrufannahme, Sortierung von Nachrichten, Textentwürfe — nicht hochriskant. Relevant ist dann vor allem die Transparenzstufe.
Begriff
Welche Fristen tatsächlich gelten
- Artikel 4, KI-Kompetenz — gilt seit dem 02.02.2025. Anbieter und Betreiber müssen für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals sorgen.
- Artikel 50, Transparenz — gilt seit dem 02.08.2026. Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System sprechen oder KI-erzeugte Inhalte sehen. Details unter Transparenzpflicht Art. 50.
Begriff
Zwei Behauptungen, die nicht stimmen
Es gibt keinen verpflichtenden „KI-Beauftragten“. Die Verordnung kennt diese Rolle nicht. Wer sie im eigenen Haus einrichtet, kann das aus organisatorischen Gründen tun — eine Rechtspflicht ist es nicht.
Es gibt keine Mitarbeiter-Schwelle. Die Pflichten hängen an Rolle und Risikoklasse, nicht an der Betriebsgröße. Formulierungen wie „gilt erst ab tausend Beschäftigten“ stehen nicht im Verordnungstext. Kleinunternehmen sind an einzelnen Stellen entlastet, aber nicht ausgenommen.
Begriff
Was im Mittelstand konkret zu tun ist
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme sind im Einsatz, wer hat sie eingeführt, wofür?
- Einordnung je System: verboten, hochriskant, transparenzpflichtig oder unkritisch.
- Schulung des Personals entlang der tatsächlichen Nutzung, mit Nachweis.
- Transparenzhinweise dort, wo Menschen mit dem System sprechen oder dessen Ausgaben sehen.
- Dokumentation zusammen mit dem Verarbeitungsverzeichnis führen, nicht daneben.
Für einen mittelständischen Betrieb bleibt der Aufwand damit meist bei einer Bestandsaufnahme und einer Schulungsrunde — vorausgesetzt, keine der Anwendungen fällt in die Hochrisiko-Kategorie. Genau deshalb ist die Einordnung der erste Schritt und nicht der letzte.
Begriff
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Fragen
Häufige Fragen
Braucht mein Unternehmen einen KI-Beauftragten?
Nein, die KI-Verordnung schreibt keine solche Rolle vor. Wer Zuständigkeiten bündeln will, kann das tun — als Pflicht lässt sich das aus dem Verordnungstext nicht ableiten.
Gilt der AI Act erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße?
Nein. Die Pflichten knüpfen an Rolle und Risikoklasse an, nicht an die Zahl der Beschäftigten. Für Kleinunternehmen gibt es punktuelle Erleichterungen, keine Ausnahme.
Ist ein Telefonassistent ein Hochrisiko-System?
In der Regel nicht. Anrufannahme und Terminvergabe fallen üblicherweise unter die Transparenzstufe. Anders sieht es aus, sobald ein System über Zugang zu Leistungen, Beschäftigung oder Bildung mitentscheidet — dann ist eine Einordnung im Einzelfall nötig.
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