Glossar · KI- & IT-Automation
MID-Digitalisierung (NRW.BANK)
Mittelstand Innovativ & Digital, kurz MID, ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 Euro.
Begriff
Die Eckdaten
- Förderquote — 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Höchstbetrag — maximal 15.000 Euro Zuschuss je Vorhaben.
- Bagatellgrenze — 4.000 Euro. Vorhaben mit geringeren förderfähigen Kosten werden nicht gefördert.
- Ablauf — zweistufig: zunächst das Los, anschließend der eigentliche Antrag.
- Zielgruppe — kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Die Zahlen sind der Stand unserer Modulseite zum Programm. Verbindlich sind stets die aktuellen Programmunterlagen der NRW.BANK; Konditionen können sich ändern.
Begriff
Was gefördert wird
Gefördert werden Vorhaben, die Digitalisierung im Unternehmen voranbringen — etwa die Einführung digitaler Abläufe, die Verknüpfung bestehender Systeme oder der Einstieg in datengestützte Verfahren. Typische Vorhaben aus unserer Arbeit sind die Ablösung papiergebundener Abläufe, die Anbindung von Telefonie und Fachanwendung sowie erste Schritte in der Prozessautomatisierung.
Nicht jedes Vorhaben passt. Reine Ersatzbeschaffung, laufende Lizenzkosten und Vorhaben ohne erkennbaren Digitalisierungssprung sind typische Ablehnungsgründe. Am Anfang steht deshalb die Frage, was sich im Betrieb nach dem Vorhaben tatsächlich anders verhält — sie trägt die gesamte Vorhabensbeschreibung.
Begriff
Beispielrechnung
Liegen die förderfähigen Kosten eines Vorhabens bei 20.000 Euro, trägt das Programm die Hälfte, also 10.000 Euro. Liegen sie bei 40.000 Euro, greift der Höchstbetrag: Der Zuschuss bleibt bei 15.000 Euro. Und liegen sie bei 3.500 Euro, kommt keine Förderung zustande, weil die Bagatellgrenze von 4.000 Euro unterschritten ist.
Begriff
Was wir dabei tun — und was nicht
Wir bereiten Vorhabensbeschreibung, Zeit- und Kostenplan sowie die Unterlagen für die beiden Stufen vor und begleiten das Verfahren. Was wir nicht tun: eine Bewilligung zusagen. Über die Förderung entscheidet allein die bewilligende Stelle, und der Antrag gehört vor die Beauftragung. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderfähigkeit — dieselbe Reihenfolge gilt bei der BAFA-Beratungsförderung.
Zur Ehrlichkeit gehört auch: Ein Zuschuss ist keine Vorfinanzierung. Die Rechnungen trägt zunächst das Unternehmen, ausgezahlt wird nach dem Verwendungsnachweis. Wer knapp kalkuliert, plant diese Zwischenzeit besser ein.
Begriff
Passendes DripBack-Modul
Fragen
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss genau?
50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 15.000 Euro je Vorhaben. Unterhalb einer Bagatellgrenze von 4.000 Euro förderfähiger Kosten kommt keine Förderung zustande.
Kann ich MID und BAFA kombinieren?
Beide Programme haben unterschiedliche Gegenstände — MID zielt auf Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben, BAFA auf Beratungshonorare. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen; die Abgrenzung gehört vor die Antragstellung.
Darf ich vor der Bewilligung anfangen?
Nein. Wie bei den meisten Zuschussprogrammen führt ein vorzeitiger Vorhabensbeginn zum Verlust der Förderfähigkeit. Maßgeblich ist das Datum der Beauftragung, nicht der Rechnungsstellung.
Nächster Schritt
Passt das zu Ihrem Betrieb?
Im Erstgespräch schauen wir uns Ihre Abläufe an und sagen offen, was sich lohnt und was nicht. Kostenfrei, ohne Verpflichtung.