Leistung · Recht und Nachweise
Datenschutz, DSGVO und Auftragsverarbeitung für KI-Systeme.
DripBack ist IT-Dienstleister in Leopoldshöhe und übernimmt für Betriebe in Ostwestfalen-Lippe die datenschutzrechtliche Seite eingesetzter KI-Werkzeuge.
Ablauf
So entsteht die Datenschutz-Dokumentation
Beispiel-Szenario
Eine Nachfrage zum Verzeichnis, Schritt für Schritt
Auftraggeber„Bitte senden Sie uns Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und die Liste Ihrer Auftragsverarbeiter.“[die übliche Nachfrage]
AufnahmeNeben dem Hauptdienstleister tauchen kleinere Dienste auf, die ebenfalls personenbezogene Daten verarbeiten.[vom Datenfluss her]
UnterlagenVerträge, Verzeichnis und Löschkonzept passend zum tatsächlichen System. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihrem Datenschutzbeauftragten.[kein Ersatz für den DSB]
299–499 €Auftragsverarbeitungsvertrag als Leistung, einmalig. Betreiben wir ohnehin ein System bei Ihnen, gehört der Vertrag dazu.Quelle: Abschnitt „Preise“ auf dieser Seite
Leistung
Die Lücke sitzt selten im Vertrag mit uns
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Folgenabschätzung wo nötig, Prüfung der eingesetzten Werkzeuge und die Transparenzpflicht aus der KI-Verordnung.
Fast jeder Mittelständler hat inzwischen KI-Werkzeuge im Haus — meist ohne Beschluss, oft ohne Vertrag, gelegentlich ohne dass die Geschäftsführung davon weiß. Der Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Hauptdienstleister liegt vor, die zwei Dutzend kleineren Dienste daneben nicht. Genau dort entsteht das Risiko.
Wir gehen deshalb nicht vom Vertrag aus, sondern vom Datenfluss. Welche personenbezogenen Daten verlassen das Haus, an wen, auf welcher Rechtsgrundlage und für wie lange. Erst danach entsteht das Papier, das dazu passt.
Leistung
Was dazugehört
- Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO, mit technisch-organisatorischen Maßnahmen und Unterauftragnehmerliste.
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30, aus dem tatsächlichen System erzeugt statt aus einer Vorlage.
- Datenschutz-Folgenabschätzung, wo die Verarbeitung sie auslöst.
- Prüfung der eingesetzten KI-Werkzeuge, einschließlich Verzerrungskontrolle bei Auswahlentscheidungen.
- Transparenzhinweis nach Artikel 50 der KI-Verordnung im Sprachdialog.
- Löschkonzept mit Fristen, die zu den handels- und berufsrechtlichen Aufbewahrungspflichten passen.
- Laufende Kontrolle statt einer einmaligen Momentaufnahme.
Leistung
Zwei Regeln, an die wir uns halten
Erstens: Kundendaten aus Sprache und Postfach sollen in Deutschland verarbeitet werden. Personenbezogene Daten verarbeitet die KI in Deutschland oder bei Ihnen im Haus (Serverbetrieb in Vorbereitung); ohne Personenbezug ist Cloud-Verarbeitung laut AVV möglich. Betreiber und Standort stehen im AVV. Wo für einzelne Denkschritte fremde Dienste sinnvoll sind, geschieht das erst nach Entfernung der personenbezogenen Angaben, und es steht im Auftragsverarbeitungsvertrag.
Zweitens: Ausgaben eines KI-Systems sind Vorschläge. Eine automatisierte Entscheidung mit Rechtswirkung nach Artikel 22 DSGVO bauen wir bewusst nicht. Ein Mensch gibt frei — auch dann, wenn das ein paar Sekunden kostet.
Ablauf
Ablauf
- Aufnahme. Welche Werkzeuge sind im Einsatz, welche Daten fließen wohin.
- Bewertung. Rechtsgrundlage, Erforderlichkeit, Fristen, Empfängerkreis.
- Unterlagen. Vertrag, Verzeichnis, Folgenabschätzung, Löschkonzept.
- Umsetzung im System. Was auf dem Papier steht, muss technisch stimmen.
- Nachführung. Jede Änderung am System zieht eine Prüfung nach sich.
Preise
Preise
Der Auftragsverarbeitungsvertrag als Leistung liegt einmalig bei 299 bis 499 €. Ein Prüfpaket obendrauf bewegt sich zwischen 1.499 und 3.999 €, je nach Anzahl der Werkzeuge. Laufende Kontrolle gibt es ab 149 €/Monat. Wenn wir ohnehin ein System bei Ihnen betreiben, gehört der Vertrag dazu und wird nicht getrennt berechnet.
Module
Module, die diese Leistung tragen
Region
Datenschutz, DSGVO und Auftragsverarbeitung in Ostwestfalen-Lippe
In der Praxis fällt die Lücke fast immer bei derselben Gelegenheit auf: Ein Mandant, ein Auftraggeber oder eine Versicherung fragt nach dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, und die Liste der eingesetzten Dienste ist länger als das Papier. Für Kanzleien, Praxen und kommunale Stellen in Ostwestfalen-Lippe ist das kein Randthema, sondern eine Frage der Berufsausübung.
Wir arbeiten deshalb vom System her: erst der tatsächliche Datenfluss, dann die Unterlagen dazu. Das ist aufwendiger als eine Vorlage, hält aber einer Nachfrage stand. Vor Ort sind wir im Umkreis von rund fünfzig Kilometern um Leopoldshöhe — Bielefeld, Herford, Detmold, Lemgo, Bad Salzuflen, Gütersloh, Paderborn und Minden — und für Projektarbeit bis Münster und Osnabrück.
Fragen
Häufige Fragen
Ersetzt das unseren Datenschutzbeauftragten?
Nein. Wir liefern die technischen Unterlagen und die Umsetzung im System. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Ihrer Kanzlei.
Brauchen wir wirklich einen eigenen Vertrag pro Dienst?
Für jeden Auftragsverarbeiter, der personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, ja. Genau diese Liste ist in der Praxis die Lücke.
Gilt die Transparenzpflicht schon?
Ja. Artikel 50 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026. Der Sprachdialog weist sich deshalb als KI-System aus.
Was ist mit Aufzeichnungen von Telefonaten?
Ohne Einwilligung gibt es keine. § 201 StGB lässt hier keinen Spielraum, und ein Geschäftsmodell, das darauf baut, bauen wir nicht.
Nächster Schritt
Passt das zu Ihrem Betrieb?
Im Erstgespräch schauen wir uns Ihre Abläufe an und sagen offen, was sich lohnt und was nicht. Dreißig Minuten, kostenfrei, vor Ort in Ostwestfalen-Lippe oder per Video.